

VERANSTALTUNGSINFOS 2023
Am Wochenende vom 18.-20. August 2023 findet unser diesjähriges Heimspiel statt. Neben dem Programm findest du unten alle wesentlichen Informationen zu den einzelnen Veranstaltungstagen (Anreise, Camping, Sanitär, etc.)

18.08.2023 (Einlass ab 17.00 Uhr)
WILLKUER SUPPORTERS E.V. PARTY
19.08.2023 (Einlass ab 15:00 Uhr)
WILLKUER HEIMSPIEL - OPEN AIR
Open Air Konzert mit Willkuer, Stunde Null, Ernstfall, Then Comes The Night und Existent.
Tickets für Besucher
ANREISE
Die Anreise mit dem PKW, Wohnwagen oder Camper ist möglich. Die Veranstaltung ist mit Schildern ausgewiesen. Wir haben vor Ort ausreichend Parkplätze sowie Abstellmöglichkeiten auf dem Camping Gelände. Halte dich bitte an die ausgewiesenen Verkehrswege und leiste dem Personal vor Ort Folge - Sie werden dich bis zu deinem Parkplatz leiten.
Die Anreise für Campinggäste ist am Freitag, den 18.08.2023 ab 14.00 Uhr möglich. Die Anreise für Tagesgäste am 19.08.2023 ist ebenfalls ab 14.00 Uhr möglich. Wir bitten dich frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn anzureisen, da wir an diesem Tag mit 1800 Besuchern rechnen (Einlass 15.00 Uhr).
Adresse für das Navi ist:
Im Windsteig 1
72584 Hülben
CAMPING & SANITÄR
Es gibt auf dem Campingplatz keine schlechten Plätze, man muss also nicht der Erste sein. Der Campingplatz befindet sich direkt am Konzertgelände und man darf direkt neben seinem Fahrzeug sein Zelt/Pavillon aufschlagen. Wer zusammen campen möchte, bitte vorab in Hülben treffen, sammeln und dann geschlossen in einer Reihe auf den Campingplatz einfahren.
Für das Camping berechnen wir eine Pauschale von 15€ pro Person (Camping Tickets). Jeder erhält vor Ort einen Müllsack, wobei nach Rückgabe 5€ von der Campinggebühr erstattet werden. Es gibt auf dem Campingplatz keinen Strom, wenn ihr also Strom benötigt, bitte ein Aggregat mitbringen. Eine Toilette sowie Duschen sind 24h verfügbar, ein großer Tank mit Frischwasser (keine Trinkwasser) ebenfalls.
AGB (VERANSTALTUNG)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Veranstaltung findest du hier.
JUGENDSCHUTZ
Diese Seite enthält Informationen und Links zum Thema Jugendschutz. Bitte lese die nachfolgenden Informationen sorgfältig und beachtet diese.
Formular zur Erziehungsbeauftragung
An den Veranstaltungstagen wird es drei verschiedene Eintrittsbändchen geben:
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unter 16
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unter 18 Jahren
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über 18 Jahren
Sowohl am Einlass als auch an den Getränkeständen werden wir ggf. euer Alter kontrollieren, bringe daher bitte unbedingt deinen Ausweis mit! Ohne Ausweis kann der Einlass nicht gewährleistet werden. Der Ausweis wird am Einlass kontrolliert. Wir unterliegen den Jugendschutzbestimmungen und werden diese einhalten.
Bitte fülle das Formular zur Erziehungsbeauftragung mit deinem Erziehungsberechtigten aus und bringe es an dem Abend einer Erziehungsbeauftragte Person mit. Die Erziehungsbeauftragte Person muss sich den ganzen Abend in eurer Nähe aufhalten und ist für euch verantwortlich. (Erläuterung s. Unten). Behaltet dieses Formular bei Euch und zeigt es auf Verlangen vor.
Ohne Begleitperson und ausgefüllter Erziehungsbeauftragung dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 22.00 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche mit 16 -18 Jahren dürfen ohne Begleitperson bis 24.00 Uhr bleiben.
Das Thema Alkohol sollte eigentlich klar sein:
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Eintritt in die Bar ab 18 Jahren
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Bier und Wein ab 16 Jahren
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unter 16 Jahren gibt es KEINE alkoholischen Getränke
Wir behalten uns das Recht und die Pflicht vor, extrem alkoholisierte Personen nicht mehr zu bedienen.
Wer ist eine Erziehungsbeauftragte Person?
Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i. d. R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z. B. Begleitung/Aufsicht). Erforderlich ist, dass die beauftragte Person vertrauenswürdig und in der Lage und willens ist, den Auftrag auch gewissenhaft wahrzunehmen. Eine Beauftragung sollte daher nur dann erfolgen, wenn diese Voraussetzungen auch sicher erfüllt sind. Eine Erziehungsbeauftragte Person kann auch mehrere Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen. Sie muss dann aber aufgrund ihrer Ausbildung, Reife und persönlichen Fähigkeiten in der Lage sein, auf sie Acht zu geben.
Links zum Thema Jugendschutz: